Rechtsanwalt Marcel Kasprzyk

Rechtsanwalt für Asyl- und Migrationsrecht

Asyl- und Migrationsrecht

Ob Einreise aus dem Ausland, Aufenthalt, Arbeit oder Asylantrag, das Migrationsrecht ist das Rechtsgebiet, das immer dann zum Zuge kommt, wenn Menschen ohne einen deutschen Pass nach Deutschland einreise, sich hier aufhalten und arbeiten wollen. Das Gesetz, genauer das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), schreibt vor, dass Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland einen Aufenthaltstitel und – wenn sie arbeiten möchten – eine Arbeitserlaubnis benötigen (§§4, 4a AufenthG). Zum Migrationsrecht gehören aber auch Fragen nach Familiennachzug („family reunion“), dem Pass oder der geklärten Identität. Auch das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht mit der Einbürgerung oder das Flüchtlingssozialrecht mit dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Teil des Migrationsrechts.

Was tut eine migrationsrechtliche Kanzlei?

Die Rechtsanwaltskanzlei Marcel Kasprzyk berät und vertritt Sie auf allen Feldern dieses Rechtsgebiets, ob im Verfahren bei der deutschen Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft oder Konsulat), wenn es um ein Visum zur Einreise geht, bei der Ausländerbehörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Einbürgerungsbehörde oder den Verwaltungsgerichten. Die Beratung erfolgt aber nicht nur gegenüber den Ausländerinnen und Ausländern selbst, auch aktuelle oder zukünftige Arbeitgeber suchen den Rat eines Anwalts wegen arbeits- oder aufenthaltsrechtlicher Fragen bei der Anstellung von Fachkräften oder anderen Arbeitnehmern.

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